Quelle: www.alpha-heidelberg.de/agbs/
✎ Pflichtseite. Inhalte vollständig und wortgetreu übernehmen. Vor Go‑live anwaltlich prüfen lassen – insbesondere Kündigungsregelungen, Stornobedingungen und Widerrufsbelehrung (§ 14) müssen dem aktuellen Verbraucherrecht entsprechen.
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für die Teilnahme an den von Alpha Aktiv Privates Bildungsinstitut, Hans-Böckler-Straße 2, 69115 Heidelberg, Deutschland (im Folgenden: Alpha Aktiv) angebotenen und durchgeführten Sprachkursen, Bildungsmaßnahmen sowie Sprachprüfungen (im Folgenden: Teilnehmer). Die Preise und Kursinhalte / Lernziele ergeben sich im Einzelnen aus den Preislisten und Kursbroschüren. Die Bedingungen für die Buchung und Anmietung von Unterkünften sind in den separaten Mietbedingungen geregelt.
(2) Ist der Teilnehmer Unternehmer i. S. von § 310 Abs. 1 BGB, finden entgegenstehende Geschäftsbedingungen dieser Teilnehmer ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, Alpha Aktiv stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 – Vertragspartner
In Bezug auf den Sprachunterricht und Sprachprüfungen ist Ihr Vertragspartner:
Alpha Aktiv Privates Bildungsinstitut
Beata Drogi
Hans-Böckler-Straße 2, 69115 Heidelberg, Deutschland
§ 3 – Teilnehmer
(1) Ein Teilnehmer kann Alpha Aktiv mit der Erbringung verschiedener Direktunterrichts-Dienstleistungen und Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser AGB beauftragen. Der Teilnehmer handelt als „Verbraucher" im rechtlichen Sinn, soweit der Zweck der vereinbarten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Visumspflichtige Teilnehmer sind diejenigen Teilnehmer, die für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigen und hierfür ein Einladungsschreiben / Teilnahmebescheinigung von Alpha Aktiv benötigen.
§ 4 – Leistungsinhalt Sprachkurse
(1) Alpha Aktiv bietet Gruppensprachunterricht mit mindestens 4 Teilnehmern sowie Einzelsprachunterricht an.
(2) Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
(3) Die Mindestteilnehmerzahl für Gruppenkurse beträgt vier (4).
(4) Findet ein Kurs mit weniger als 4 Teilnehmern statt, verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden: bei 3 Teilnehmern um 25 %, bei 2 Teilnehmern um 50 %.
(5) Die Ersteinstufung des Teilnehmers erfolgt aufgrund der vom Teilnehmer angegebenen Leistungsstufe. Alpha Aktiv empfiehlt die Einstufung über den Leistungseinstufungstest.
(6) Einen Wechsel der Lehrkraft kann Alpha Aktiv grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 315 BGB) anordnen. Einen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Lehrkraft gibt es nicht.
(7) Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich an Werktagen (montags bis freitags) zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erteilt.
(8) Vereinbarte Einzelunterrichtseinheiten müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
(9) Kursgebühren beinhalten grundsätzlich nicht: Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren, Zusatzleistungen und Unterkunftskosten (außer explizit angegeben, z. B. bei Sommerkursen).
§ 5 – Leistungsinhalt Zusatzleistungen
(1) Der Teilnehmer kann in den Anmeldeformularen aufgeführte Zusatzleistungen bei Alpha Aktiv anfragen.
(2) Die Bedingungen für die Buchung und Anmietung von Unterkünften sind in den separaten Mietbedingungen geregelt.
§ 6 – Teilnahme an Sprachprüfungen
(1) Der Teilnehmer kann die Teilnahme an Sprachprüfungen mit externer Zertifizierung (telc, TOEFL®, TOEIC®, TFI, WiDaF, TestDaF) buchen.
(2) Anmeldefristen und Zahlungsfristen:
- TOEFL®, TOEIC®, TFI, WiDaF: 2 Wochen vor Testdatum
- telc: 3 Wochen vor Testdatum
- TestDaF: am Testtag
§ 7 – Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- Die Hausordnungen am Kursort zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
- Gesetzliche Vorschriften am Kursort zu beachten, insbesondere die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen bei Inanspruchnahme eines Visums.
- Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung Alpha Aktiv unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Alpha Aktiv unverzüglich zu informieren, wenn das beantragte Visum nicht erteilt wurde oder eine Einreise nicht möglich ist.
- Für die eigene Kranken-, Unterhalts- und Reisekosten aufzukommen und die notwendigen Kranken- und Reiseversicherungen abzuschließen.
§ 8 – Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Alpha Aktiv, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 9 – Anmeldung / Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Übersetzungen dieser Bedingungen dienen nur der Orientierung. Bei Divergenzen ist die deutsche Fassung allein maßgebend.
(3) Der Teilnehmer reicht die Anmeldeformulare ausgefüllt und unterzeichnet persönlich, per Post, per Fax oder per E‑Mail ein. Eine Einreichung über die Website ist nicht möglich.
(4) Eine Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.
(5) Alpha Aktiv prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf Annahme des Vertragsangebots besteht nicht.
(6) Der Vertragsabschluss kommt durch Versand einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande.
(7) Alpha Aktiv speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(8) Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen hat der Teilnehmer als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Siehe § 14.
§ 10 – Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in den Anmeldeformularen aufgeführten Kursentgelte und Anmeldegebühren in Euro (€).
(2) Alpha Aktiv übersendet dem Teilnehmer eine Rechnung über die anfallenden Gesamtkursentgelte.
(3) Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung und mindestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.
(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Als Verwendungszweck ist Vor- und Nachname des Teilnehmers anzugeben.
(5) Zahlung per Überweisung oder in bar gegen Quittung zu den Geschäftszeiten.
(6) Bankentgelte für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Teilnehmer.
(7) Kosten für Fernkommunikationsmittel (über die bloße Nutzung hinaus) werden nicht in Rechnung gestellt.
(8) Alpha Aktiv ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit – alle angegebenen Preise sind ohne Umsatzsteuer.
(9) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann Alpha Aktiv den Beginn und/oder die Fortsetzung des Unterrichts sowie die Anmeldung zu Prüfungen bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
§ 11 – Vertragslaufzeit
Alpha Aktiv bietet Erstkurslaufzeiten zwischen 1 Woche bis maximal 24 Monaten an. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
§ 12 – Kündigung (nicht-visumspflichtige Teilnehmer)
(1) Eine ordentliche Kündigung ist bis zu 4 Wochen (30 Tage) vor Kursbeginn möglich. Vorauszahlungen werden abzüglich der Anmeldegebühren (50 €) und ggf. weiterer Kosten zurückerstattet. Bei Kündigung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn werden weder Kursgebühren noch Unterkunftskosten erstattet.
(2) Nach Beginn des Kurses ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Auch bei Nichtteilnahme am Kurs sind die vollen Kursgebühren zu zahlen.
(3) Stornierung von Zusatzleistungen (z. B. Transfer Flughafen) ist bis 5 Werktage vor Leistungsbeginn in Textform möglich.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
(6) Kündigt der Teilnehmer ohne vertragswidriges Verhalten von Alpha Aktiv, hat Alpha Aktiv Anspruch auf das Entgelt für erbrachte und bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit noch zu erbringende Unterrichtsstunden.
(7) Kündigt Alpha Aktiv ohne wichtigen Grund, steht Alpha Aktiv für noch nicht erbrachte Unterrichtsstunden kein Entgelt zu.
§ 13 – Kündigung (visumspflichtige Teilnehmer)
(1) Der visumspflichtige Teilnehmer kann den Unterrichtsvertrag nur ordentlich kündigen, wenn das Visum nicht erteilt wurde. Das offizielle Ablehnungsschreiben der Botschaft wird erforderlich sein.
(2) Stornierungsgebühren bei Visumsverweigerung:
- Administrative Kosten: 25 % des Kursentgeltes, maximal 300 € + 50 € Anmeldegebühr + eventuell anfallende weitere Gebühren
(3) Bei Verschiebung der Ankunft (mitgeteilt 4 Wochen oder später vor geplanter Ankunft) werden 4 Wochen der gebuchten Unterkunft berechnet.
(4) Nach Erteilung des Visums, nach Einreise und nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(5) Nach Beginn des Kurses ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
✎ §§ 14 (Widerrufsrecht) und folgende waren im Scraping abgeschnitten. Bitte vollständige AGB-Fassung von der aktuellen Live-Seite oder aus dem Rechtsdokument entnehmen und hier ergänzen.